Nicht bei jeder Dickdarmoperation ist ein künstlicher Darmausgang, ein Stoma, notwendig. Prinzipiell besteht aber bei jeder Dickdarmoperation die Möglichkeit, dass dies notwendig wird. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen einer Notoperation ein Darmdurchbruch mit Entleerung von Eiter in die Bauchhöhle festgestellt wird. Hier besteht die Gefahr, dass aufgrund der Entzündung der Darm nicht heilt. Auch wenn ein großer Unterschied des Darmlumens besteht, kann ein zeitlich begrenzter, künstlicher Darmausgang sinnvoll sein. Nach zumeist 12 Wochen können die Darmenden dann wieder operativ vereinigt werden.

 Mitunter wird ein „protektives“ Stoma, ein Schutzausgang, angelegt. Dies erfolgt dann, wenn man eine Naht (Anastomose) in der Nähe des Schließmuskels am Enddarm anlegen muss. Damit diese Naht nicht aufbricht (Anastomoseninsuffizienz) wird ein Schutzausgang vorgelegt, damit die Darmnaht in Ruhe abheilen kann, auch dieses Stoma kann in der Regel nach 12 Wochen zurückverlegt werden.

Ein dauerhafter künstlicher Darmausgang ist dann notwendig wenn der Schließmuskel am After mitentfernt werden muss. Ein dauerhafter künstlicher Darmausgang kann auch notwendig sein, wenn der Tumor nicht entfernt werden konnte, aber ein Darmverschluss droht.