Ziel der operativen Versorgung ist zumeist eine Heilung des Patienten. Dies kann auch unter bestimmten Umständen auch bei Vorliegen von Tochtergeschwulsten in der Lunge oder Leber so sein, wenn diese Tochtergeschwulste vollständig zu entfernen sind. Das bedeutet, dass die Tochtergeschwulst von der Lage her erreichbar sein muss und eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Der verbleibende Organrest z.B. von Leber oder Lunge muss ja in der Lage sein den Körper weiterhin ausreichend zu versorgen. Daher sind in diesem Fall die Vorerkrankungen von besonderer Bedeutung und bedingen eine sorgfältige Planung und gute Erfahrung des Chirurgen.

Sollte eine Heilung nicht mehr möglich sein, ist eine „palliative“ Operation häufig trotzdem sinnvoll. So können Beschwerden gelindert und drohende Komplikationen wie ein Darmverschluss verhindert werden. Ein Darmverschluss kann durch ein Wachstum des Tumors in das Darminnere entstehen, so dass eine Stuhlpassage nicht mehr möglich ist.